Gemäß Artikel 25 des Dekrets 13/2020 vom 18. Mai verfügt die Einrichtung über die folgende Hausordnung, die für die Kunden der Einrichtung verbindlich ist.
Artikel 25 des Dekrets 13/2020 besagt:
1. Die Gäste sind verpflichtet, bei ihrer Ankunft im Hotel einen Ausweis vorzulegen.
2. Jedem Nutzer des Hauses wird vor der Zulassung ein Zulassungsdokument ausgehändigt, das vom Gast obligatorisch zu unterschreiben ist und in dem der Name, die Kategorie und die Registrierungsnummer des Hauses, die Nummer oder Identifikation der Unterkunftseinheit, die Anzahl der Personen, die diese nutzen werden, die Verpflegungsart, die Ankunfts- und Abreisedaten sowie der Preis der Unterkunft angegeben sind, falls der Gast direkt beim Hotel gebucht hat. Das unterschriebene Zulassungsdokument wird vom Hotel aufbewahrt.
3. Bei der Unterzeichnung des Zulassungsdokuments oder des Beherbergungsvertrags wird eine Identitätskarte übergeben (in jenen Häusern, wo diese für die Erbringung der gebuchten Dienstleistungen verwendet wird), die unbedingt vorgelegt werden muss, wenn der Nutzer diese in Anspruch nehmen möchte.
4. Pflichten der Nutzer touristischer Dienstleistungen:
Die Betreiber der Einrichtungen können den Zugang und den Aufenthalt von Nutzern, die eine der folgenden Pflichten (Art. 36.3 und 22 des Tourismusgesetzes 13/2011) nicht einhalten oder zuvor nicht eingehalten haben, untersagen.
5. Das Hotel kann eine Vorauszahlungsgarantie verlangen, gleichgültig durch eines dieser Mittel: Kreditkarte, Überweisung usw., für die gebuchten Dienstleistungen, sowohl für die Gesamtheit der Reservierung als auch für die Extras.
6. Der Hotelaufenthalt beginnt um 12:00 Uhr am ersten Tag des gebuchten Zeitraums und endet um 12:00 Uhr am angegebenen Abreisedatum. An Tagen mit hoher Belegung kann die Bereitstellung der Unterkunftseinheit für einen Zeitraum von bis zu drei Stunden verzögert werden. Ohne vorherige Vereinbarung wird eine Verlängerung des Aufenthalts über die gebuchte Zeit hinaus nicht akzeptiert. Bei einer Vereinbarung muss der Betrag für einen kompletten Tag bezahlt werden.
7. Es ist nicht gestattet, dass zwei Personen in einem als Einzelzimmer gebuchten Doppelzimmer übernachten. In diesem Fall wird der für die Doppelbelegung festgelegte Tarif berechnet.
8. Das Hotel bietet einen Sicherheits-Safe zur Aufbewahrung von Geld und Wertsachen an, die an der Rezeption gegen Quittung hinterlegt werden können. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder Diebstahl von Geld oder Wertsachen, die nicht im genannten Safe deponiert sind.
9. Die Reinigung der Zimmer erfolgt von 9:30 bis 15:00 Uhr. Es ist nicht gestattet, die Handtücher des Zimmers für andere Zwecke als die persönliche Hygiene zu verwenden.
10. Das Rauchen im Hotel ist verboten, mit Ausnahme der in Gesetz 28/2005 über gesundheitliche Maßnahmen gegen das Rauchen erlaubten Bestimmungen sowie der Änderung durch Gesetz 42/2010 vom 30. Dezember.
11. Es ist verboten, Speisen oder Getränke ins Hotel zu bringen, um sie dort zu konsumieren.
12. Der Zugang von Personen, die von Tieren begleitet werden, ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Hotels untersagt, mit Ausnahme von Personen, die von Blindenführhunden begleitet werden, gemäß Gesetz 5/1998 vom 23. November über den Einsatz von Blindenführhunden in Andalusien durch Menschen mit Sehbehinderungen.
13. Gegebenenfalls kann die Fernbedienung des Fernsehers an der Rezeption gegen eine Kaution von 10 Euro abgehoben werden, die bei der Abreise nach Vorlage des Quittungsbelegs und der Rückgabe der Fernbedienung an der Rezeption zurückerstattet wird.
14. Für bestimmte Dienstleistungen des Hotels, die sowohl für Gäste als auch für die Öffentlichkeit bestimmt sind, wird der Zugang und/oder Aufenthalt von Personen in den folgenden Fällen untersagt:
a) Wenn die festgelegte Kapazität mit den Nutzern, die sich im Inneren der Einrichtung oder des Hauses befinden, erreicht ist.
b) Wenn die Schließzeiten der Einrichtung überschritten wurden.
c) Wenn die Mindestaltergrenze für den Zugang zur Einrichtung gemäß der geltenden Vorschrift nicht erfüllt ist.
d) Wenn die Person, die Zugang beantragt, den Eintritt oder die Karte in den Fällen, in denen diese erforderlich ist, nicht bezahlt hat.
e) Wenn die Person gewalttätige Verhaltensweisen zeigt, insbesondere wenn sie sich aggressiv verhält oder Unruhen verursacht, gefährliche Situationen oder Belästigungen für andere Teilnehmer hervorruft.
f) Wenn die Person nicht über die erforderlichen Mindesthygienebedingungen verfügt.
g) Wenn die Person Waffen oder Gegenstände mit sich führt, die als solche verwendet werden könnten, es sei denn, es handelt sich um Mitglieder der Sicherheitskräfte oder private Sicherheitsdienste, die im Rahmen ihrer Funktionen die Einrichtung betreten.
h) Wenn die Person Drogen, Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen konsumiert oder Anzeichen zeigt, dass sie diese konsumiert hat, sowie bei denen, die offensichtliche Anzeichen von Betrunkenheit zeigen. Ebenso wird eine Ausweisung veranlasst, wenn absichtlich Schäden an den Einrichtungen verursacht werden, Lärm oder Aufruhr entsteht, insbesondere bei Beschwerden anderer Nutzer, die ihre Ruhe und Privatsphäre gestört sehen.
15. In all diesen Fällen kann das Hotel die Hilfe der zuständigen Polizeibehörde in Anspruch nehmen.
16. Dennoch ist die Person in den zuvor beschriebenen Fällen verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die bis zur Untersagung des Zugangs oder Aufenthalts im Hotel entstanden sind.
17. Beim Parken des Fahrzeugs muss nur ein Parkplatz belegt werden. Die Nutzung des für Menschen mit Behinderungen vorgesehenen Parkplatzes muss durch die Ausstellung der erforderlichen Karte im Inneren des Fahrzeugs nachgewiesen werden.
18. Die Garage ist ein Service für die Bewohner der Einrichtung, dessen Nutzung von der Zahlung der festgelegten Gebühr und der Verfügbarkeit von Stellplätzen abhängt. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die an den Fahrzeugen entstehen oder von diesen verursacht werden, die den Garagenservice nutzen, noch für die im Inneren deponierten Gegenstände sowie für den Diebstahl des Fahrzeugs selbst.
19. Die Öffnungszeiten des Restaurants sind:
Frühstück: von 8:30 bis 11:00 Uhr.
Mittagessen: von 13:00 bis 16:00 Uhr.
Abendessen: von 20:00 bis 00:00 Uhr.
20. Es ist nicht erlaubt, Lebensmittel aus dem Restaurant mitzunehmen, noch ist der Zugang zum Innenbereich oder zu den Terrassen mit freiem Oberkörper oder ungeeignetem Kleidungsstück oder Schuhwerk gestattet.
21. Die Öffnungszeiten des Zimmerservice sind von 9:30 bis 16:00 Uhr und von 20:00 bis 23:00 Uhr.
22. Die Öffnungszeiten des Schwimmbads sind von 10:30 bis 20:00 Uhr. Im Falle von Feierlichkeiten im Garten verkürzt sich die Öffnungszeit bis 19:00 Uhr. Das Baden außerhalb dieser Zeiten ist verboten. Minderjährigen ist die Nutzung des Whirlpools und des Hallenbads nicht gestattet.
23. Der Zugang zum Schwimmbad ist nur für übernachtende Gäste erlaubt.
24. Die Benutzung der Dusche vor dem Baden im Schwimmbad ist obligatorisch.
25. Die Nutzung der Liegen am Schwimmbad ist kostenlos, allerdings dürfen sie vor 10:30 Uhr nicht reserviert werden. Das Personal des Hotels kann Liegen, die nicht mindestens 30 Minuten lang genutzt werden, abräumen, sofern andere Gäste darauf warten, sie zu benutzen, und die persönlichen Gegenstände, die sich darauf befinden, zur Rezeption bringen.
26. Es ist verboten, die Handtücher aus dem Zimmer für das Schwimmbad oder den Strand zu verwenden. Das Hotel stellt seinen Gästen kostenlos Handtücher zur Verfügung, die ausschließlich für das Schwimmbad oder den Strand genutzt werden dürfen, vorausgesetzt, es wird eine Kaution von 10 Euro hinterlegt, die nach Vorlage des Kautionsbelegs und der Rückgabe des Handtuchs an der Rezeption zurückerstattet wird. Im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung des Handtuchs erhält der Gast die Kaution nicht zurück.
27. Es ist verboten, Gläser oder andere Glasgegenstände in den Bereich der Schwimmbecken und deren Umgebung einzuführen.
28. Es ist nicht gestattet, Schwimmhilfen oder aufblasbare Matratzen ins Schwimmbad mitzubringen.
29. Der Konsum von Getränken im Schwimmbad ist verboten, wenn diese nicht im eigenen Hotel erworben wurden.
30. Bei Fragen oder Anliegen bezüglich des Betriebs des Hauses können Sie sich an unser Empfangspersonal wenden, das Ihnen behilflich sein wird und gegebenenfalls Sie mit der zuständigen Person in Verbindung setzen wird, wobei der Direktor/die Direktorin die höchste Verantwortung für das Hotel trägt.
31. Sie können sich an der Rezeption über Ausflüge, Dienstleistungen und Erlebnisse informieren, die von externen Unternehmen angeboten werden. Diese Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für die von externen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen.
32. Alle vom Betrieb angebotenen Einrichtungen und Dienstleistungen entsprechen den festgelegten Sicherheitsvorkehrungen und gewährleisten sowie fördern Ihre Sicherheit.
Die personenbezogenen Daten der Kunden werden zu Zwecken der Reservierung, Erbringung und Abrechnung von Hotelservices verarbeitet und im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung Informationen über Angebote und eigene Dienstleistungen des Hotels versendet. Die Kunden können ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung (Vergessenwerden), Datenübertragbarkeit, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ausüben, indem sie dies einfach auf irgendeinem Weg beim Hotelbetrieb gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Organgesetz (ES) 3/2018 (LOPDGDD) anfordern.